Regeln und Gesetze

Scooter und Mofa – Regeln und Gesetze

Fast jeder Jugendliche träumt davon ein eigenes Mofa zu besitzen, doch dabei gibt es einiges für ihre Eltern zu beachten.

Für einen Mofa ist eine Prüfbescheinigung notwendig, also kein sogenannter Führerschein. Selbst wenn einem die Fahrerlaubnis für andere Kraftfahrzeuge entzogen wurde, zum Beispiel durch Alkohol oder andere Drogen am Steuer darf man mit dem Scooter auf der Straße unterwegs sein, wobei dann eine Mofaprüfbescheinigung vorliegen muss. Um eine Prüfbescheinigung erhalten zu können, muss das 15. Lebensjahr erreicht sein.

So wie bei den anderen Führerscheinklassen, muss für diese Prüfbescheinigung, sowohl an theoretischem, als auch an praktischem Unterricht teilgenommen werden, der durch Fahrschulen durchgeführt wird. Wenn man durch die Prüfung durchfällt, darf diese unbegrenzt oft wiederholt werden. Für diese Führerscheinklasse ist keine Prüfung abzulegen, wenn man bereits eine der Führerscheinklassen 1-5 besitzt.

Jedes Elternteil sollte darauf achten, dass sein Kind gut ausgerüstet ist, denn ein Mofafahrer wird im Straßenverkehr sehr leicht über sehen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass das Gefährt so gedrosselt ist, dass das Kind ohne Bedenken auch in eine Polizeikontrolle kommen darf.
Auch der Helm spielt eine wichtige Rolle bei diesem Fortbewegungsmittel, denn er hat schon einigen Scooterfahrern das Leben gerettet.

Auch wenn es für jeden Jugendlichen ein Spaß ist sich mit anderen zu messen, darf der fahrbare Untersatz auf keinen Fall zu Wettrennen oder Machtkämpfen missbraucht werden.

Der Roller dient dazu um von Punkt A zu Punkt B zu kommen, er ist sowohl für Jugendliche, die zur Schule oder Ausbildung fahren, als auch für Erwachsene, die den Roller als Beförderungsmittel zur Arbeitsstelle benutzen, geeignet.

Gerade in Großstädten zeigt der Scooter seine Qualitäten, denn man gelangt dort meistens schneller als ein Ziel, als mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln an sein Ziel.

Es ist also wichtig, dass der Mofafahrer entweder eine Führerscheinklasse 1-5 besitzt oder das 15. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz einer Prüfbescheinigung ist, dann steht einer Fahrt mit diesem Gefährt nichts mehr im Wege.

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